Background Image

Optimale Behandlung

Durchblick schaffen!

Zuerst erfolgt eine gründliche Untersuchung und unverbindliche Beratung, unabhängig davon, wer den Anstoß des Besuchs gegeben hat. Es ist keine Überweisung erforderlich.

Ist eine Behandlung notwendig oder individuell gewünscht, dann werden Behandlungsunterlagen bestehend aus Fotos, Röntgenbildern und Kiefermodellen angefertigt. Anhand einer genauen Analyse wird ein individuelles, optimales Behandlungskonzept erstellt. Der Therapieplan wird in einem ausführlichen Gespräch erklärt.

Hier gehen wir vorab auf die geplanten Schritte der Behandlung ein. So ist schon von Anfang an klar, was einen erwartet. Besprechung des zeitlichen Ablaufs, der Art der Zahnspange/n, von, eventueller Vorabeiten und Klärung der Zahlungsmodalitäten.

Wir beraten Sie gern ausführlich.

Kontakt

Frühbehandlung bei jüngeren Kindern (im Alter von 4-6 Jahren)

Hier gilt: Fehlentwicklungen erkennen und bremsen sowie gegensteuern.
  • - Wachtstum ausnutzen und in die richtige Bahn lenken.
  • - Schädliche Gewohnheiten finden und gemeinsam beheben.
  • - Funktionen verbessern (Schlucken, Kauen, Atmen, Sprechen).
  • - Zusammenspiel der Muskulatur von Zunge, Lippen, Wangen harmonisieren.
  • - Das biologische Gleichgewicht im Mundraum wiederherstellen.
  • - Oft wird mit herausnehmbaren Spangen (losen Spangen) behandelt.
  • - Die Dauer der Behandlung ist in der Regel auf 1,5 Jahre begrenzt.

Behandlung von Kindern & Jugendlichen (im Alter von 9-17 Jahren)

In diesem Zeitraum erfolgen die meisten Behandlungen.
  • - Hier ist der Zahnwechsel weiter fortgeschritten.
  • - Die Seitenzähne wechseln durchschnittlich im Alter von 9-10 Jahren.
  • - Erst jetzt wird das ganze Ausmaß der Fehlstellungen sichtbar.
  • - Das ist eine sensible Phase des Zahnwechsels
  • - Es gilt die Kiefer mit herausnehmbaren oder festen Apparaturen in die richtige Position zu bringen.
  • - Gezielte und gerichtete Zahnbewegungen mit Brackets sind möglich.
  • - Individuell angepasste weiche Bögen und 3-D Brackets ergeben dosierte Kräfte und hohe Präzision.
  • - So sind optimale Ergebnisse erzielbar.
  • - Nach Abschluss des Zahnwechsels ähnliche Vorgehensweise wie bei der Behandlung von Erwachsenen
  • - Die Dauer der Behandlung beträgt in der Regel 2-4 Jahre.

Behandlung von Erwachsenen (im Alter von 18-99 Jahren)

Ästhetik und Kaufunktion mit den eigenen Zähnen bis ins hohe Alter ist unser Ziel. Zähne lassen sich generell auch im Erwachsenenalter bewegen. Wichtig ist ein gesunder Zahnhalteapparat. Es gibt viele Möglichkeiten, um die Behandlung für Außenstehende so unsichtbar wie möglich zu machen. Brackets auf der Zahninnenseite befestigt (Lingualtechnik, Incognito, Win), die Behandlung mit durchsichtigen Schienen (Invisalign, Clear-Aligner) und zahnfarbene Keramikbrackets sind Beispiele dafür. Natürlich können auch die bei Jugendlichen verwendeten Brackets genommen werden.

Bei komplexen Fehlstellungen der Kiefer ist eine Behandlung in Zusammenarbeit mit einem Kieferchirurgen erforderlich. In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Zahnarzt richten wir Zähne auf, damit dieser eine Brücke oder Prothese verankern kann, dies nennen wir präprothetische Kieferorthopädie. Sehr unterschiedlich sind die Ausgangsbedingungen und Wünsche des Patienten.

Wir beraten Sie gern, was in Ihrem Fall möglich ist. Eine optimale Behandlungsplanung, die ihren medizinischen, persönlichen und finanziellen Bedürfnissen angepasst wird, ist das Resultat.

Sportmundschutz!

Sinnvoll bei Leistungssport ist ein individueller Sportmundschutz. Dieser wird anhand einer Abformung individuell angefertigt, idealerweise erst nach Abschluss der aktiven kieferorthopädischen Behandlung. Empfohlen wird das Tragen eines Sportmundschutzes bei folgenden Sportarten. American Football, Baseball, Basketball, Boxen, andere Kampfsportarten Eishockey, Feldhockey, Fußball, Geräteturnen, Handball, Inline-Skating, Polo, Radsport insb. Mountainbiking, Reiten, Rugby, Skaten und Wasserball


Antischnarch-Schiene!

Für einen ruhigeren und gesunderen Schlaf mit besserer Sauerstoffversorgung. Anhand eines Abdrucks wird eine individuelle Schiene angefertigt. Diese ist aus durchsichtigem Kunststoff, von außen nicht sichtbar. Sie wird abends eingesetzt und morgens nach dem Schlafen wieder herausgenommen. Für milde bis moderate Formen des Schnarchens und der Schnarchapnoe, in Rücksprache mit dem Hausarzt und Hals-Nasen-Ohrenarzt.

Krankenkasse!

Bezahlt die Krankenkasse die kieferorthopädische Behandlung?

Seit 2001 gelten für alle Kieferorthopäden mit Kassenzulassung bundesweit einheitliche Kriterien. Anhand einer Tabelle kann der Kieferorthopäde feststellen, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Bei Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse muss der Versicherte einen Eigenanteil von 20% (ab dem zweiten Kind 10%) selbst tragen. Der Eigenanteil wird bei regulärem Abschluss und guter Mitarbeit des Patienten zurückerstattet. Die Rechnungen müssen von Ihnen sorgfältig aufgehoben werden, um sie nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung bei der Krankenkasse einzureichen. Nur dann kann die Krankenkasse Ihnen Ihren Eigenanteil zurückerstatten.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt?

Sollte sich Ihre Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligen, müssen Sie oder Ihr Kind nicht auf gerade Zähne verzichten. Wir erstellen für Sie oder Ihr Kind ein individuelles Ihren Bedürfnissen angepasstes Konzept. Die Gesamthöhe der Investitionen richtet sich nach Art und Umfang der Behandlung. Auf Wunsch ist eine Vereinbarung zur Aufteilung der Investitionen (Ratenzahlung) möglich.

Ist eine private Zusatzversicherung sinnvoll?

Sie können sich privat zusatzversichern. Sie sollten darauf achten, dass Kieferorthopädie zu 100% versichert ist. Die Behandlungsnotwendigkeit darf vor Abschluss der Versicherung nicht festgestellt worden sein. Nach Versicherungsabschluss müssen in der Regel mindestens 8 Monate bis zum Beginn der Behandlung vergangen sein. Nähere Möglichkeiten und Modalitäten müssen bei den Versicherern erfragt werden.

Eigenverantwortung wurde gestärkt. Auswahlmöglichkeit vergrößert. Neue Möglichkeiten durch gesetzliche Regelungen:
Gleichstellung der gesetzlich Versicherten gegenüber den Privatversicherten. Wahl der Behandlungsmittel und moderner Therapieverfahren und Materialien. Wir empfehlen den Plan vorher einzureichen, damit die übernommenen Kosten transparent sind. Bei uns gibt es keine Unterschiede in der Versorgung von privat und gesetzlich Versicherten.